Die Coronalage ist nach wie vor sehr labil und für die SCUG-Judoabteilung sehr schwer einzuschätzen. Anbei ein Auszug der Handlungsempfehlung des BLSV vom 31.1.22:

Regionaler Hotspot-Lockdown Wie verhält es sich mit dem Sportbetrieb bei einer Inzidenz von über 1.000? Überschreitet in einem Landkreis/kreisfreien Stadt die 7-Tage-Inzidenz den Wert von 1.000, so ist der Betrieb und die Nutzung von Sporthallen, Sportplätzen, Fitnessstudios, Tanzschulen und weiteren Sportstätten untersagt. Der Sportbetrieb ist damit verboten und einzustellen. Regionaler Hotspot-Lockdown findet bis einschließlich 09.02.2022 keine Anwendung!

Der Landkreis verzeichnet am 1.2.22 eine Inzidenz von 1113 mit aufsteigender Tendenz, so dass ab 9.2.22 (sofern von der Landesregierung nichts anderes beschlossen wird) der Sportbetrieb wahrscheinlich einzustellen ist. Die Judoabteilung hat daher beschlossen, den Sportbetrieb nach dem 4.2.22 bis zum 9.2.22 vorerst nicht wieder aufzunehmen.

Wir informieren auf dieser Seite sofort, wenn es Neues zu berichten gibt.

Beitragsarchiv
aktuelle Beiträge:
Datenschutz-Übersicht

Diese Website verwendet Cookies, damit wir dir die bestmögliche Benutzererfahrung bieten können. Cookie-Informationen werden in deinem Browser gespeichert und führen Funktionen aus, wie das Wiedererkennen von dir, wenn du auf unsere Website zurückkehrst, und hilft unserem Team zu verstehen, welche Abschnitte der Website für dich am interessantesten und nützlichsten sind.